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So läuft ein Automatisierungsprojekt in der Kanzlei ab

Jan Elvers

, Gründer von Elevate Consulting

Jan Elvers hat sieben Jahre als DevOps-Engineer Software gebaut und betrieben, die im Produktivbetrieb halten muss. 2026 gründete er Elevate Consulting und baut seitdem Automatisierungen, interne Tools und Integrationen für kleine Kanzleien und Betriebe. Er leitet jedes Projekt selbst, vom Erstgespräch bis zum Betrieb.

Veröffentlicht · aktualisiert · 7 Min. Lesezeit

Ein Automatisierungsprojekt in der Kanzlei läuft in sechs Schritten: Prozess-Check, schriftliches Angebot mit Festpreis, Bau in Ihren Systemen, Test mit echten Fällen, Übergabe von Code und Dokumentation, danach Betrieb. Ein Festpreis-Projekt dauert 3 bis 10 Wochen. Die Kanzlei stellt einen Ansprechpartner, Zugänge und Testfälle und nimmt das Ergebnis ab. Dieser Leitfaden beschreibt jeden Schritt, den rechtlichen Rahmen des Werkvertrags nach §§ 631 ff. BGB und wann Sie besser noch nicht starten.

Teil des Leitfadens Kanzlei-Automatisierung: Was sich lohnt und wo Sie anfangen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Prozess-Check dauert 2 Wochen zum Festpreis, liefert eine priorisierte Liste mit Aufwand und Nutzen und wird auf ein späteres Projekt angerechnet.
  • Umfang und Preis eines Projekts stehen schriftlich fest, bevor gebaut wird; unterschätzt Elevate den Aufwand, trägt Elevate die Differenz.
  • Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer nach § 631 BGB ein Ergebnis, deshalb gehören prüfbare Abnahmekriterien in das Angebot.
  • Nach § 640 Abs. 1 BGB kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden; danach gelten die Mängelrechte aus § 634 BGB.
  • Bei der Übergabe erhält die Kanzlei Quellcode, Infrastruktur und Dokumentation, sodass auch ein anderer Entwickler das System weiterführen kann.

Welche Phasen hat ein Automatisierungsprojekt in der Kanzlei?

Ein Projekt hat sechs Phasen: Prozess-Check, Angebot mit Festpreis, Bau, Test mit echten Fällen, Übergabe und Betrieb. Jede Phase endet mit einem Ergebnis, auf dessen Grundlage Sie über den nächsten Schritt entscheiden.

Das erste System ist meist nach zwei bis vier Wochen im Einsatz. Größere Vorhaben, etwa die Ablösung eines Altsystems, werden in Etappen geplant, damit die Kanzlei früh etwas davon hat.

Phasen eines Automatisierungsprojekts mit Dauer, Ergebnis und Beitrag der Kanzlei
PhaseDauerErgebnisBeitrag der Kanzlei
Prozess-Check2 Wochen, FestpreisPriorisierte Liste mit Aufwand und NutzenGespräche, Einblick in Abläufe und Fallzahlen
AngebotNach dem Prozess-CheckSchriftlicher Umfang, Festpreis, AbnahmekriterienPrüfen, Rückfragen klären, beauftragen
BauTeil des Projekts von 3 bis 10 WochenSystem in Ihren vorhandenen WerkzeugenAnsprechpartner, Zugänge, Entscheidungen zu Freigaben
TestVor der AbnahmeSystem an echten Fällen geprüftTestfälle auswählen, Ergebnisse prüfen
ÜbergabeMit der AbnahmeQuellcode, Infrastruktur, DokumentationAbnahme erklären, Team einweisen lassen
BetriebMonatlichÜberwachung, Wartung, ErweiterungenÄnderungen melden, Prioritäten setzen

Was passiert im Prozess-Check und was steht im Angebot?

Im Prozess-Check sehen wir uns zwei Wochen lang Ihre Abläufe an, messen, wo Zeit verloren geht, und liefern eine priorisierte Liste mit Aufwand und Nutzen. Dazu gehört auch die Aussage, dass sich ein Ablauf nicht lohnt.

Der Prozess-Check kostet einen Festpreis, der auf ein späteres Projekt angerechnet wird. Die Liste gehört Ihnen, auch wenn Sie danach kein Projekt beauftragen.

Das Angebot beschreibt ein abgegrenztes System: welcher Ablauf automatisiert wird, welche Systeme angebunden werden, wo ein Mensch freigibt, was ausdrücklich nicht dazugehört und woran die Abnahme gemessen wird. Umfang und Preis stehen schriftlich fest, bevor gebaut wird. Unterschätzen wir den Aufwand, tragen wir das, nicht Sie.

Rechtlich ist ein solches Projekt in der Regel als Werkvertrag angelegt. Nach § 631 BGB wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung; Gegenstand kann auch ein durch Arbeit herbeizuführender Erfolg sein. Das macht die Leistungsbeschreibung zum wichtigsten Teil des Angebots: Was dort nicht steht, ist nicht geschuldet. Wie Ihr konkreter Vertrag einzuordnen ist, hängt von seinem Inhalt ab; dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung.

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Was muss die Kanzlei während des Baus beisteuern?

Die Kanzlei stellt einen festen Ansprechpartner, die nötigen Zugänge und ausgewählte Testfälle und trifft die fachlichen Entscheidungen, etwa wer was freigibt. Technisch vorbereiten müssen Sie nichts.

Gebaut wird in Ihrer Umgebung und an Ihren vorhandenen Werkzeugen, ohne den laufenden Betrieb zu unterbrechen. Bevor wir Zugang erhalten, werden die Verträge geschlossen: eine Verschwiegenheitsvereinbarung in Textform nach § 43e Abs. 3 BRAO und ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Wir erhalten nur den Zugriff, der für die Leistung erforderlich ist, und kopieren keine Mandantendaten zu uns.

  • Ansprechpartner

    Eine Person, die den Ablauf kennt, Rückfragen beantwortet und Entscheidungen herbeiführt.

  • Zugänge

    Zu Kanzleisoftware, Microsoft 365 oder den Systemen, die das Angebot nennt, beschränkt auf das Nötige.

  • Testfälle

    Eine Auswahl typischer und schwieriger Fälle aus dem Alltag, einschließlich der Sonderfälle, an denen es heute hakt.

  • Freigaberegeln

    Wer prüft was, bevor etwas die Kanzlei verlässt. Software bereitet vor, ein Berufsträger entscheidet.

  • Vorlagen

    Aktuelle Schreiben, Formulare und Bezeichnungen, damit das System Ihre Sprache spricht.

Wie werden Test und Abnahme durchgeführt?

Getestet wird mit echten Fällen aus Ihrer Kanzlei, und abgenommen wird gegen die Kriterien aus dem Angebot. Erst wenn das System diese Fälle korrekt vorbereitet und jeder Prüfschritt greift, ist es fertig.

Im Test läuft das System an ausgewählten Fällen, die Ihr Team parallel wie gewohnt bearbeitet. Abweichungen werden mit dem konkreten Fall dokumentiert und behoben. Dabei zeigt sich auch, ob die Regeln für Sonderfälle stimmen, etwa dass eine mögliche Kollision nie automatisch eine Akte anlegt und eine unklare Zustellung markiert statt berechnet wird.

Für die Abnahme gilt beim Werkvertrag § 640 BGB: Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, und kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. Setzt der Unternehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist, gilt das Werk nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen, wenn der Besteller nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Nach § 641 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Vergütung bei der Abnahme zu entrichten.

Nach der Abnahme bleiben die Rechte bei Mängeln aus § 634 BGB, vor allem die Nacherfüllung. Kennen Sie einen Mangel bei der Abnahme, behalten Sie sich Ihre Rechte ausdrücklich vor; § 640 Abs. 3 BGB verlangt diesen Vorbehalt.

Was erhält die Kanzlei bei der Übergabe und was passiert danach?

Bei der Übergabe erhält die Kanzlei Quellcode, Infrastruktur und Dokumentation; das System läuft in Ihrer Umgebung. Dazu gehören eine Beschreibung des Ablaufs, der Anbindungen und der Prüfschritte sowie eine Einweisung für Ihr Team.

Danach beginnt der Betrieb. In der monatlichen Betreuung überwachen, warten und erweitern wir das System, mit vereinbarten Reaktionszeiten und einem Ansprechpartner, der es kennt. Ändern sich Ihre Abläufe, ändern wir das System mit, im Rahmen der Betreuung oder als kleines Folgeprojekt zum Festpreis.

Anders als der Bau zielt die Betreuung auf laufende Leistungen statt auf ein einzelnes Werk. § 611 BGB beschreibt den Dienstvertrag als Verpflichtung zur Leistung der versprochenen Dienste gegen die vereinbarte Vergütung; wie ein Betreuungsvertrag im Einzelfall einzuordnen ist, hängt von seinem Inhalt ab. Weil Code und Dokumentation bei Ihnen liegen, kann auch ein anderer Entwickler den Betrieb übernehmen.

Wann sollte eine Kanzlei noch nicht starten?

Starten Sie noch nicht, wenn niemand in der Kanzlei Zeit für Rückfragen, Testfälle und die Abnahme hat, denn ohne Ansprechpartner entsteht ein System an Ihrem Alltag vorbei.

Ebenso wenig lohnt sich ein Projekt für Abläufe, die nur zweimal im Jahr vorkommen, oder für einen Ablauf, der heute schon nicht funktioniert: Den bringen wir erst in Ordnung. Und wenn Software fachliche oder rechtliche Entscheidungen treffen soll oder die komplette Digitalisierung bis nächste Woche erwartet wird, passen wir nicht zusammen. Genau diese Fragen klärt der Prozess-Check, bevor Geld in einen Bau fließt.

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Diese Seite zitieren

Elevate Consulting (Jan Elvers). „So läuft ein Automatisierungsprojekt in der Kanzlei ab“. https://elevate-consulting.net/de/ratgeber/so-laeuft-ein-automatisierungsprojekt-in-der-kanzlei-ab. Aktualisiert am 25. September 2026.

Häufige Fragen

Müssen wir nach dem Prozess-Check ein Projekt beauftragen?

Nein. Der Prozess-Check ist ein eigenständiger Auftrag zum Festpreis, und die priorisierte Liste gehört Ihnen. Beauftragen Sie später ein Projekt, wird der Preis des Prozess-Checks angerechnet.

Was passiert, wenn der Aufwand größer wird als geplant?

Der Festpreis gilt für den schriftlich vereinbarten Umfang. Unterschätzen wir den Aufwand, tragen wir das. Zusätzliche Funktionen, die nicht im Angebot stehen, setzen wir als kleines Folgeprojekt zum Festpreis um.

Wer sieht während des Projekts Mandantendaten?

Nur wer für die Leistung Zugriff braucht, und nur im erforderlichen Umfang, wie es § 43e Abs. 1 BRAO vorsieht. Vor dem Zugang stehen eine Verschwiegenheitsvereinbarung in Textform und ein AV-Vertrag. Mandantendaten werden nicht aus Ihrer Umgebung zu uns kopiert.

Wird der Kanzleibetrieb während des Baus gestört?

Nein, das System entsteht neben dem laufenden Betrieb. Im Test bearbeitet Ihr Team die ausgewählten Fälle weiter wie gewohnt, das System läuft parallel mit. Erst nach der Abnahme übernimmt es die vorbereitende Arbeit.

Brauchen wir nach dem Go-live zwingend einen Betreuungsvertrag?

Nein. Weil Quellcode, Infrastruktur und Dokumentation bei Ihnen liegen, können Sie den Betrieb selbst oder mit einem anderen Dienstleister organisieren. Ein System, das niemand überwacht, fällt allerdings erst auf, wenn es nicht mehr läuft.

Quellen

  1. § 631 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026
  2. § 634 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026
  3. § 640 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026
  4. § 641 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026
  5. § 611 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026
  6. § 43e BRAO, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026
  7. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex, abgerufen am 24. September 2026

Dieser Ratgeber erklärt Technik und Abläufe. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine berufsrechtliche Prüfung im Einzelfall.

English version: How a law firm automation project runs

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