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Individualsoftware, Standardsoftware oder Zapier/Make?

Jan Elvers

, Gründer von Elevate Consulting

Jan Elvers hat sieben Jahre als DevOps-Engineer Software gebaut und betrieben, die im Produktivbetrieb halten muss. 2026 gründete er Elevate Consulting und baut seitdem Automatisierungen, interne Tools und Integrationen für kleine Kanzleien und Betriebe. Er leitet jedes Projekt selbst, vom Erstgespräch bis zum Betrieb.

Veröffentlicht · 7 Min. Lesezeit

Für die meisten Kanzleien gilt: Standardsoftware zuerst, wenn sie den Ablauf abdeckt. Zapier oder Make, wenn es um einfache Verbindungen ohne Mandatsgeheimnisse geht. Individualsoftware, wenn der Ablauf kanzleispezifisch ist, mehrere Systeme verbindet oder die Daten in Ihrer eigenen Umgebung bleiben müssen. Dieser Leitfaden vergleicht die drei Wege nach Volumen, Datenstandort, Wartung, Abhängigkeit und Eigentum und sagt, wann welcher Weg die falsche Wahl ist.

Teil des Leitfadens Kanzlei-Automatisierung: Was sich lohnt und wo Sie anfangen

Das Wichtigste in Kürze

  • Zapier hostet Daten laut eigener Datenschutzseite auf AWS-Servern in den USA und bietet keine Option, Daten ausschließlich in der EU zu speichern.
  • Make nennt auf seiner Preisseite AWS-Hosting in der EU oder in Nordamerika für alle Tarife, vom kostenlosen Tarif bis Enterprise.
  • Zapier rechnet nach Tasks, Make nach Credits pro Monat ab; die Kosten wachsen bei beiden mit dem Volumen der Abläufe.
  • Jeder externe Dienst, der Mandatsgeheimnisse sieht, braucht einen Vertrag in Textform nach § 43e BRAO und einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
  • Bei Individualsoftware entscheidet der Vertrag über Ihre Rechte am Code, denn die Bearbeitung eines Programms ist nach § 69c UrhG dem Rechtsinhaber vorbehalten.

Welcher Weg passt zu welchem Ablauf?

Die Wahl hängt weniger von der Kanzleigröße ab als vom einzelnen Ablauf: wie oft er vorkommt, welche Daten er berührt und wie viele Systeme er verbindet. Eine Kanzlei nutzt deshalb oft zwei Wege nebeneinander.

Standardsoftware passt, wenn ein Hersteller den Ablauf bereits als Funktion anbietet und Sie Ihren Ablauf daran anpassen können. Zapier oder Make passen für einfache Verbindungen zwischen verbreiteten Cloud-Diensten, bei denen keine Mandatsgeheimnisse durch die Plattform laufen. Individualsoftware passt, wenn der Ablauf so nur in Ihrer Kanzlei existiert, Fachsoftware, E-Mail und Kalender verbindet oder die Verarbeitung in Ihrer eigenen Umgebung bleiben muss.

Ein typisches Bild: Die Kanzleisoftware bleibt das führende System, eine schlanke Eigenentwicklung verbindet sie mit Posteingang und Kalender, und eine No-Code-Plattform übernimmt allenfalls Randaufgaben wie die Anmeldung zu einem Newsletter.

Wie sieht die Entscheidungsmatrix aus?

Die Matrix vergleicht die drei Wege nach fünf Kriterien: Volumen, Datenstandort, Wartung, Abhängigkeit und Eigentum. Kein Weg gewinnt in allen Zeilen, entscheidend ist, welches Kriterium für den konkreten Ablauf am schwersten wiegt.

Standardsoftware, Zapier/Make und Individualsoftware im Vergleich
KriteriumStandardsoftwareZapier oder MakeIndividualsoftware
VolumenLizenz meist pro Nutzer, unabhängig vom VolumenPreis steigt mit Tasks oder Credits pro MonatEinmaliger Bau, laufende Kosten für Betrieb und Hosting
DatenstandortJe nach Hersteller, vor Ort oder in dessen CloudZapier: USA; Make: EU oder NordamerikaIn Ihrer Umgebung, Region frei wählbar
WartungHersteller pflegt das ProduktPlattform pflegt die Konnektoren, Sie pflegen die LogikSie oder ein Dienstleister im Betreuungsvertrag
AbhängigkeitVom Hersteller und seiner ProduktplanungVon Plattform, Tarif und PreismodellGering, wenn Code und Dokumentation bei Ihnen liegen
EigentumNutzungsrecht per LizenzAbläufe existieren nur auf der PlattformCode und Rechte nach Vertrag bei Ihnen
Passung zum AblaufSie passen sich dem Produkt anGut für einfache Wenn-dann-KettenGebaut entlang Ihres Ablaufs

Wann reichen Zapier oder Make?

Zapier oder Make reichen, wenn ein Ablauf einfach ist, überschaubar oft läuft und keine Mandatsgeheimnisse über die Plattform laufen. Beispiele sind Kalendereinladungen, interne Benachrichtigungen ohne Akteninhalt oder die Übernahme einer Newsletter-Anmeldung.

Beide Plattformen rechnen nach Verbrauch ab. Bei Zapier zählt jede erfolgreich erledigte Arbeitseinheit als Task; der kostenlose Tarif enthält laut Preisseite 100 Tasks pro Monat und nur zweistufige Abläufe. Make zählt jede Modul-Aktion als Credit; der kostenlose Tarif enthält 1.000 Credits pro Monat mit einem Mindestabstand von 15 Minuten zwischen zwei Durchläufen. Beide Angaben entsprechen den Preisseiten vom 24.09.2026.

Grenzen zeigen sich bei Abläufen mit vielen Verzweigungen, bei Fachsoftware ohne fertigen Konnektor und bei steigendem Volumen, weil jede zusätzliche Aktion Tasks oder Credits verbraucht. Rechnen Sie deshalb vor dem Start mit dem erwarteten Monatsvolumen, nicht mit dem Testbetrieb.

Wo liegen die Daten bei Zapier und Make?

Zapier hostet Daten laut eigener Datenschutzseite auf AWS-Servern in den USA und unterstützt keine ausschließliche Speicherung in der EU. Make nennt auf seiner Preisseite AWS-Hosting in der EU oder in Nordamerika.

Zapier ist nach eigenen Angaben unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, sein Auftragsverarbeitungsvertrag enthält Standardvertragsklauseln. Daten im Zapier-Konto werden laut Zapier zwischen 29 und 69 Tagen gespeichert; in den Tarifen Company und Enterprise lässt sich eine Aufbewahrung von 7 bis 30 Tagen einstellen. Zapier unterzeichnet nach eigener Aussage keine Auftragsverarbeitungsverträge anderer Unternehmen. Make gehört zu Celonis; Celonis Inc. ist laut Make für das Data Privacy Framework registriert, für Unterauftragsverarbeiter in Ländern ohne Angemessenheitsbeschluss nennt Make Standardvertragsklauseln.

Für eine Kanzlei kommen zwei Prüfungen hinzu. Datenschutzrechtlich braucht jede Übermittlung in ein Drittland eine Grundlage nach Art. 44 ff. DSGVO. Berufsrechtlich verlangt § 43e BRAO für jeden Dienstleister, der Zugang zu Mandatsgeheimnissen erhält, einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitspflicht und, bei Leistungen im Ausland, einen vergleichbaren Geheimnisschutz. Ob die Standardverträge einer Plattform das abdecken, müssen Sie selbst oder mit rechtlicher Beratung prüfen; dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung.

Wann ist Standardsoftware die richtige Wahl?

Standardsoftware ist die richtige Wahl, wenn ein Produkt den Ablauf bereits abdeckt und Ihre Kanzlei bereit ist, sich an seine Logik anzupassen. Dann ist sie meist der schnellste und günstigste Weg, weil Entwicklung und Pflege auf viele Kunden verteilt sind.

Prüfen Sie zuerst, was Ihre vorhandene Kanzleisoftware schon kann. Viele Anfragen nach Automatisierung lösen sich durch ein nicht genutztes Modul oder eine bessere Einrichtung. Die Kehrseite: Sie sind von der Produktplanung des Herstellers abhängig, und Sonderwünsche lassen sich oft nicht umsetzen.

Wann lohnt sich Individualsoftware?

Individualsoftware lohnt sich, wenn ein wiederkehrender Ablauf kanzleispezifisch ist, mehrere Systeme verbindet und Mandatsdaten berührt, die in Ihrer eigenen Umgebung bleiben sollen. Sie kostet vorab mehr, dafür bestimmen Sie Datenweg, Prüfschritte und Weiterentwicklung selbst.

Entscheidend ist das Eigentum. Computerprogramme sind nach § 69a UrhG urheberrechtlich geschützt, und nach § 69c UrhG hat der Rechtsinhaber das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Bearbeitung. Regeln Sie deshalb im Vertrag, dass Sie Quellcode, Dokumentation und die Rechte zur Nutzung und Änderung erhalten. Sonst bleibt Individualsoftware eine Abhängigkeit, nur mit anderem Namen.

Individualsoftware ist die falsche Wahl für Abläufe, die nur zweimal im Jahr vorkommen, und für Abläufe, die heute schon nicht funktionieren: Diese bringen Sie erst in Ordnung, dann automatisieren Sie. Sie braucht außerdem Betrieb und Wartung; wer das nicht einplant, hat nach einem Jahr ein System, das niemand mehr anfasst.

Elevate Consulting baut in die Systeme, die Ihre Kanzlei schon nutzt, und neu nur, was es nicht gibt oder was mit Standardsoftware teurer wäre. Umfang und Festpreis stehen schriftlich fest, bevor gebaut wird, und Quellcode, Infrastruktur und Dokumentation gehen an Sie.

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Diese Seite zitieren

Elevate Consulting (Jan Elvers). „Individualsoftware, Standardsoftware oder Zapier/Make?“. https://elevate-consulting.net/de/ratgeber/individualsoftware-standardsoftware-oder-zapier-make. Aktualisiert am 24. September 2026.

Häufige Fragen

Ist Zapier in einer Kanzlei grundsätzlich unzulässig?

Ein pauschales Verbot ergibt sich aus den hier genannten Vorschriften nicht. Entscheidend ist, welche Daten durch die Plattform laufen: Für Mandatsgeheimnisse gelten § 43e BRAO und die DSGVO mit Vertrags- und Drittlandanforderungen. Für Abläufe ohne Mandatsbezug ist die Prüfung deutlich einfacher.

Können wir mit Zapier oder Make anfangen und später wechseln?

Ja. Dokumentieren Sie jeden Ablauf mit Auslöser, Schritten und beteiligten Systemen, denn die Logik existiert sonst nur auf der Plattform. Ein späterer Wechsel bedeutet, diese Logik neu umzusetzen, nicht sie zu exportieren.

Was passiert mit Individualsoftware, wenn der Entwickler nicht mehr verfügbar ist?

Wenn Quellcode, Dokumentation und Zugänge bei Ihnen liegen, kann ein anderer Entwickler das System übernehmen. Deshalb gehören Übergabe und Rechte am Code in den Vertrag. Ohne diese Regelung ist Individualsoftware ein Risiko.

Ab welchem Volumen wird eine No-Code-Plattform teurer als ein eigener Bau?

Eine allgemeine Schwelle gibt es nicht, weil sie von Tarif, Anzahl der Schritte je Ablauf und den Kosten des Eigenbaus abhängt. Rechnen Sie Ihr erwartetes Monatsvolumen in Tasks oder Credits um und vergleichen Sie die Jahreskosten mit einem Festpreisangebot plus Betrieb. Der ROI-Rechner hilft bei der Zeitseite der Rechnung.

Wer wartet eine Automatisierung auf Zapier oder Make?

Die Plattform betreibt die Infrastruktur und die Konnektoren, die Logik Ihrer Abläufe pflegen Sie selbst. Ändert sich ein angebundenes System, müssen Sie den Ablauf anpassen. Planen Sie dafür eine verantwortliche Person ein.

Quellen

  1. Zapier: Data Privacy Overview, abgerufen am 24. September 2026
  2. Zapier: Preise, abgerufen am 24. September 2026
  3. Make: Preise, abgerufen am 24. September 2026
  4. Make: Privacy and GDPR, abgerufen am 24. September 2026
  5. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex, abgerufen am 24. September 2026
  6. § 43e BRAO, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026
  7. § 69a UrhG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026
  8. § 69c UrhG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026

Dieser Ratgeber erklärt Technik und Abläufe. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine berufsrechtliche Prüfung im Einzelfall.

English version: Custom software vs. off-the-shelf vs. Zapier or Make for law firms

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