Mandantenaufnahme automatisieren, mit Kollisionsprüfung

Jan Elvers, Gründer von Elevate Consulting
Jan Elvers hat sieben Jahre als DevOps-Engineer Software gebaut und betrieben, die im Produktivbetrieb halten muss. 2026 gründete er Elevate Consulting und baut seitdem Automatisierungen, interne Tools und Integrationen für kleine Kanzleien und Betriebe. Er leitet jedes Projekt selbst, vom Erstgespräch bis zum Betrieb.
Veröffentlicht · 8 Min. Lesezeit
Die Mandantenaufnahme lässt sich weitgehend automatisieren: Anfragen aus Formular, E-Mail oder Telefonnotiz werden erfasst, die Angaben strukturiert und gegen Mandanten, Gegner und Beteiligte im Bestand abgeglichen. Das Ergebnis ist ein Vorschlag, keine Entscheidung. Ob ein Interessenkonflikt nach § 43a Abs. 4 BRAO vorliegt, beurteilt ein Berufsträger. Erst nach seiner Freigabe legt das System die Akte an und bereitet Mandatsvereinbarung und Hinweise vor. Die Kanzlei spart Abtipparbeit und behält die Verantwortung.
Teil des Leitfadens Kanzlei-Automatisierung: Was sich lohnt und wo Sie anfangen
Das Wichtigste in Kürze
- § 43a Abs. 4 BRAO verbietet die Tätigkeit, wenn der Anwalt in derselben Rechtssache bereits einen anderen Mandanten im widerstreitenden Interesse beraten oder vertreten hat.
- Das Tätigkeitsverbot erstreckt sich nach § 43a Abs. 4 Satz 2 BRAO auf alle, die ihren Beruf gemeinschaftlich mit dem betroffenen Anwalt ausüben.
- Software findet Namenstreffer und begründet sie; ob „dieselbe Rechtssache“ und „widerstreitende Interessen“ vorliegen, entscheidet ein Berufsträger.
- RA-MICRO und Advoware bieten eigene Online-Aufnahmeformulare, deren Angaben zur Anlage von Mandant und Akte in die Kanzleisoftware übernommen werden.
- Eine Vergütungsvereinbarung braucht nach § 3a RVG Textform und darf nicht in der Vollmacht stehen; eine gute Vorlage sichert das technisch ab.
Wie läuft eine automatisierte Mandantenaufnahme ab?
Eine automatisierte Mandantenaufnahme hat fünf Schritte: Eingang erfassen, Angaben erkennen, Kollisionen suchen, Freigabe durch einen Berufsträger und erst dann Aktenanlage mit Mandatsunterlagen.
Der Unterschied zur Handarbeit liegt in den ersten drei Schritten. Heute tippt meist eine Fachangestellte Namen und Anschrift aus einer E-Mail ab, sucht im Adressbestand und legt einen Zettel für den Anwalt hin. Ein System übernimmt das Abtippen und die Suche, legt dem Anwalt aber einen begründeten Vorschlag vor, statt selbst zu entscheiden. Ein möglicher Konflikt eröffnet nie automatisch eine Akte.
1. Eingang
Website-Formular, E-Mail oder die Telefonnotiz des Sekretariats landen in einer Warteschlange.
2. Erkennen
Name, Anschrift, Gegner, weitere Beteiligte, Rechtsgebiet und genannte Daten werden in Felder übertragen und zur Prüfung markiert.
3. Kollisionssuche
Alle Personen und Firmen werden gegen Mandanten, Gegner und Beteiligte im Bestand abgeglichen, mit Trefferliste und Begründung.
4. Freigabe
Ein Berufsträger bewertet die Treffer, nimmt an, lehnt ab oder fragt nach. Die Entscheidung wird protokolliert.
5. Anlage
Nach Freigabe entstehen Akte, Adressen und die Entwürfe für Vollmacht, Mandatsbedingungen und gegebenenfalls Vergütungsvereinbarung.
Was verlangt das Berufsrecht bei widerstreitenden Interessen?
§ 43a Abs. 4 Satz 1 BRAO untersagt die Tätigkeit, wenn der Anwalt einen anderen Mandanten in derselben Rechtssache bereits im widerstreitenden Interesse beraten oder vertreten hat.
Das Verbot gilt nach Satz 2 auch für Anwälte, die den Beruf gemeinschaftlich mit dem ausgeschlossenen Anwalt ausüben, und bleibt nach Satz 3 bestehen, wenn dieser die Kanzlei verlässt. Nach Satz 4 entfällt die Erstreckung, wenn die betroffenen Mandanten nach umfassender Information in Textform zugestimmt haben und geeignete Vorkehrungen die Verschwiegenheit sichern. Satz 6 erlaubt, für die Prüfung erforderliche Tatsachen einem Rechtsanwalt auch ohne Einwilligung des Mandanten zu offenbaren.
§ 3 BORA ergänzt das: Wer erkennt, dass er entgegen § 43a Abs. 4 bis 6 BRAO tätig geworden ist, muss die Mandantschaft unverzüglich informieren und alle Mandate in derselben Rechtssache beenden (Abs. 2). Eine Bürogemeinschaft ist keine gemeinschaftliche Berufsausübung im Sinne von Satz 2 (Abs. 3). Bei Befreiung nach Satz 4 verlangt Abs. 4 unter anderem, den wechselseitigen Zugriff auf Papierakten, elektronische Daten und das beA auszuschließen und die Vorkehrungen zu dokumentieren. Das ist eine Zusammenfassung der Normen, keine Rechtsberatung.
Was kann Software bei der Kollisionsprüfung leisten und was nicht?
Software kann Kandidaten finden, Treffer begründen und die Entscheidung protokollieren; sie kann nicht beurteilen, ob es sich um dieselbe Rechtssache handelt oder die Interessen widerstreiten.
Beides sind rechtliche Wertungen. Ein Namensabgleich findet außerdem nur, was erfasst ist: Wurden in Altakten Gegner oder weitere Beteiligte nicht als Adresse angelegt, gibt es für die Suche nichts zu finden. Deshalb gehört zu jedem Projekt ein Blick auf die Datenqualität im Bestand, bevor man sich auf ein „kein Treffer“ verlässt.
| Aufgabe | Software | Berufsträger |
|---|---|---|
| Namen, Firmen, Schreibvarianten abgleichen | Ja, mit Trefferliste | Prüft Auffälligkeiten |
| Rolle im Altmandat anzeigen (Mandant, Gegner, Beteiligter) | Ja, aus den Aktendaten | Liest die Altakte bei Bedarf |
| „Dieselbe Rechtssache“ beurteilen | Nein | Ja |
| Widerstreitendes Interesse bewerten | Nein | Ja |
| Mandat annehmen oder ablehnen | Nein, nur vorbereiten | Ja, mit Protokolleintrag |
| Sperren für getrennte Bearbeitung nach § 3 Abs. 4 BORA | Technisch umsetzen und dokumentieren | Anordnen und kontrollieren |
Welche Angaben sollte das Aufnahmeformular erfassen?
Das Formular sollte alle Personen erfassen, die für die Kollisionsprüfung zählen, also neben dem Mandanten auch Gegner und weitere Beteiligte, dazu Sachverhalt, Rechtsgebiet und bekannte Daten.
Fehlt der Gegner im Formular, fehlt er in der Prüfung. Daten, die der Mandant nennt, etwa wann ein Bescheid oder eine Kündigung zugegangen ist, übernimmt das System als Hinweis und markiert sie für den Anwalt. Eine Frist berechnet es daraus nicht, solange das Zustelldatum unklar ist.
Geht es um Geschäfte, bei denen Anwälte nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG Verpflichtete sind, etwa Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gründung von Gesellschaften, kann das Formular dies abfragen und die Akte für die geldwäscherechtlichen Pflichten markieren.
Mandant
Natürliche oder juristische Person, Anschrift, Kontakt, bei Firmen Vertretungsberechtigte.
Gegner und Beteiligte
Jede weitere Person oder Firma, auch Versicherer und Arbeitgeber.
Anliegen
Sachverhalt in eigenen Worten, Rechtsgebiet, Rechtsschutzversicherung.
Bekannte Daten
Zugang von Schreiben, Termine, Fristen, die der Mandant kennt, immer als ungeprüfter Hinweis.
Unterlagen
Upload von Bescheiden, Verträgen, Schriftverkehr.
Was passiert nach der Freigabe: Akte, Vereinbarung, Hinweise?
Nach der Freigabe legt das System Akte und Adressen an und erzeugt Entwürfe der Mandatsunterlagen, die der Berufsträger prüft, bevor etwas an den Mandanten geht.
Zwei Vorschriften lassen sich in Vorlagen fest verankern. § 49b Abs. 5 BRAO verlangt, vor Übernahme des Auftrags darauf hinzuweisen, wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. § 3a Abs. 1 RVG verlangt für eine Vergütungsvereinbarung Textform, eine Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung oder vergleichbar, eine deutliche Absetzung von anderen Vereinbarungen und einen Hinweis zur begrenzten Kostenerstattung; in der Vollmacht darf sie nicht stehen.
Eine Vorlage kann diese Bausteine erzwingen und den Versand protokollieren. Über Höhe und Art der Vergütung entscheidet weiterhin die Kanzlei.
Was bieten RA-MICRO und Advoware schon selbst?
Beide Hersteller bieten ein Online-Aufnahmeformular für die Kanzleiwebsite, dessen Angaben in die Kanzleisoftware übernommen werden; das deckt den Weg über die Website ab, nicht E-Mail und Telefon.
RA-MICRO beschreibt das Online-Mandat (OMA) als kostenlosen Service, der auf der Kanzleihomepage eingebunden wird; die Daten werden an die Kanzleisoftware gesandt und für die Anlage von Mandant oder Fall verarbeitet. Laut RA-MICRO-Wiki läuft der Eingang über ein OMA-Mailkonto im E-Workflow, das Programm erkennt, ob eine Anschrift schon vorhanden ist, und die Daten lassen sich bei der Anlage korrigieren.
stp Advoware nennt im Factsheet zur Premium-Edition die digitale Mandatsannahme (diMa) für die Website, deren Angaben automatisch importiert und per Klick angenommen werden, sowie eine Standard-Kollisionsprüfung per Klick. Wie die Hersteller Schreibvarianten behandeln und ob Treffer begründet werden, sagen die geöffneten Unterlagen nicht. Ein eigenes System lohnt sich vor allem für Anfragen per E-Mail und Telefon und für ein nachvollziehbares Prüfprotokoll.
Wann lohnt sich die Automatisierung nicht?
Sie lohnt sich nicht, wenn nur wenige neue Mandate im Monat kommen, das Formular Ihrer Kanzleisoftware schon reicht oder der Adressbestand so unsauber ist, dass jeder Abgleich unzuverlässig wäre.
Im letzten Fall kommt zuerst die Bereinigung: doppelte Adressen zusammenführen, Gegner in Altakten nachtragen, Schreibweisen vereinheitlichen. Auf einen Ablauf, der heute nicht funktioniert, bauen wir keine Automatisierung. Ob es sich rechnet, klärt ein zweiwöchiger Prozess-Check zum Festpreis, der auf ein späteres Projekt angerechnet wird.
Diese Seite zitieren
Elevate Consulting (Jan Elvers). „Mandantenaufnahme automatisieren, mit Kollisionsprüfung“. https://elevate-consulting.net/de/ratgeber/mandantenaufnahme-automatisieren-kollisionspruefung. Aktualisiert am 24. September 2026.
Häufige Fragen
Darf das System ein Mandat automatisch annehmen, wenn es keinen Treffer findet?
Wir bauen das nicht so. Auch ein „kein Treffer“ wird von einem Berufsträger bestätigt, weil die Suche nur findet, was im Bestand erfasst ist. Ein möglicher Konflikt eröffnet nie automatisch eine Akte.
Warum übersieht ein Namensabgleich manchmal einen Konflikt?
Weil er nur mit erfassten Daten arbeitet. Wurden in Altakten Gegner, Versicherer oder Geschäftsführer nicht als Adresse angelegt, fehlen sie in der Suche. Abweichende Schreibweisen und Firmierungen fängt ein unscharfer Abgleich teilweise ab, ersetzt aber keine sauberen Stammdaten.
Gilt die Erstreckung des Tätigkeitsverbots auch in einer Bürogemeinschaft?
Nach § 3 Abs. 3 BORA liegt bei Bürogemeinschaften (§ 59q BRAO) keine gemeinschaftliche Berufsausübung im Sinne von § 43a Abs. 4 Satz 2 BRAO vor. Das ist eine Wiedergabe der Norm; für Ihren Einzelfall ist das keine Rechtsberatung.
Wo werden die Daten aus dem Aufnahmeformular gespeichert?
In Ihrer Umgebung. Wir kopieren keine Mandantendaten zu uns, schließen einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO, verpflichten uns schriftlich zur Verschwiegenheit und hosten in der EU.
Wie lange dauert ein solches Projekt?
Ein Festpreis-Projekt dauert bei uns 3 bis 10 Wochen. Umfang und Preis stehen schriftlich fest, bevor wir bauen, und unterschätzten Aufwand tragen wir. Quellcode und Dokumentation gehen an Sie.
Kann ich den Ablauf vorher ausprobieren?
Ja. Unsere Demo zeigt eine Mandantenaufnahme mit Kollisionsprüfung mit erfundenen Daten, vom Eingang bis zur Freigabe. Sie sehen dort, wie ein Treffer begründet und wie die Entscheidung protokolliert wird.
Quellen
- § 43a BRAO (Grundpflichten), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026
- Berufsordnung (BORA) in der Fassung vom 01.12.2025, § 3, BRAK, abgerufen am 24. September 2026
- § 49b BRAO (Vergütung), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026
- § 3a RVG (Vergütungsvereinbarung), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026
- § 2 GwG (Verpflichtete), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2026
- RA-MICRO: Online-Mandat, Produktseite, abgerufen am 24. September 2026
- RA-MICRO Wiki: Online Mandats-Aufnahme, abgerufen am 24. September 2026
- stp.one: Advoware Fact Sheet Premium, abgerufen am 24. September 2026
Dieser Ratgeber erklärt Technik und Abläufe. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine berufsrechtliche Prüfung im Einzelfall.
English version: How to automate client intake and conflict checks